Garten- und Motorgeräte Brinkert

Motorsägenlehrgänge für Einsteiger und Fortgeschrittene

In Zusammenarbeit mit kettenschein.de werden Motorsägenschulungen für liegendes und stehendes Holz angeboten. Der Kettenschein oder auch Bedienerausweis wird gegenüber der Forstverwaltung, in der Landwirtschaft als auch in sonstigen Betrieben benötigt, in denen mit einer Motorsäge gearbeitet wird. Dazu zählen gewerbliche Anwender, die beispielsweise bei einer Unfallkasse versichert sind, als auch Privatpersonen, die im Wald Brennholz schneiden möchten. Die Theorie wird online in Form eines Webinars durchführen. Die fachpraktische Unterweisung beginnt in der Werkstatt und Ausstellung von Brinkert und zusätzlich im nahgelegenen Wald. Die Praxis findet unter Einhaltung der gültigen Coronaschutzmaßnahmen statt.

Modul A, Grundlagen der Motorsägenarbeit:
(2-tägig mit 16 Unterrichtseinheiten); 189 EUR
  • 26.04. – 27.04.2024 in Bottrop/Marl
  • Kein passender Termin dabei? ZURWARTELISTE
Aufbaukurs B (NRW) / Fällkursus zur private Anwendung:
(2-tägig mit 16 Unterrichtseinheiten); 189 EUR

Teilnahmevoraussetzung: Modul A (DGUV 214-059), Grundkurs Motorsäge im Gartenbau (SVLFG) oder Grundkursus für Brennholzselbstwerber im Land NRW (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)

  • 05.04. – 06.04.2024 in Bottrop/Marl
  • Kein passender Termin dabei? ZUR WARTELISTE

Die Teilnehmer*innen bekommen die Möglichkeit ihre persönliche Schutzausrüstung bei Brinkert in Bottrop und Dorsten zu erwerben.

Ablauf und Kosten
  • Theorie: Freitag von 17:00 – 21:00 Uhr, ONLINE – WEBINAR
  • Praxis: Samstag von 08:00 bis 16:30 Uhr im Wald mit Säge und Schutzausrüstung
  • Preis: 189,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
2-tägig mit 16 Unterrichtseinheiten; 189 EUR. Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.
2-tägig mit 16 Unterrichtseinheiten; 189 EUR. Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.; Voraussetzung Grundkursus
abweichende Rechnungsadresse, persönliche Bemerkungen und Fragen
z.B. Gutschein-Nummer, Kaufdatum und Wert
https://www.kettenschein.de/service/agbs

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Teilnahmevoraussetzung:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
    • bei gewerblichen Einsatz ggf. eine Eignungs-und Tauglichkeitsuntersuchung
  • Vollständige persönliche Schutzausrüstung nach UVV VSG 1. 1 § 14:
    • Schutzhelm mit Gesichts– und Gehörschutz (DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2)
    • Schnittschutzhose (DIN EN 11393 oder EN 381-5)
    • Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
    • normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
  • Motorsäge mit Alkylatbenzin und biologisch abbaubarem Kettenöl