Unterweisungen Arbeitsschutz

Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen geschieht durch menschliches Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Um Unfälle zu vermeiden, muss daher auf das Verhalten der Mitarbeiter eingewirkt werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Einführung von §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) angesetzt. Demnach haben Arbeitgeber die Pflicht, ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen. Weitere Gesetzen und Vorschriften: Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze und Prävention“ (§4), Betriebssicherheitsverordnung (§9), Gefahrstoffverordnung (§14)

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für eine Inhouse Schulung bei Ihnen vor Ort. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Anlässe für Erstunterweisungen sind unter anderem:
  • Neueinstellung
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Einführung neuer Verfahren
  • Einführung neuer Maschinen und Geräte
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe
Wiederholungsunterweisungen finden statt:
  • regelmäßig, mindestens einmal jährlich
  • verhaltensabhängig
  • situationsabhängig bei besonderen Anlässen (z. B. Unfälle, Berufskrankheiten, Beinaheunfälle, sicherheitswidrige Verhaltensweisen, bei Arbeiten mit besonderen Gefährdungen, bei selten vorkommenden Arbeiten)