AS-Baum 1 (Termine)

Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.

Wochenkurse AS-Baum 1:
(5-tägig mit 40 Unterrichtseinheiten); 639 EUR

Zur Anmeldung bitte Kurse aussuchen, klicken, ausfüllen & fertig

Motorsägenkurs in Module AS-Baum 1:

Die Fachkunde kann auch in zwei Lehrgängen „Grundlehrgang Motorsäge“ (2 tägig) und „Aufbaulehrgang zum Grundlehrgang Motorsäge zur Erreichung der Fachkunde Arbeitssicherheit Baum I “ (3-tägig) erworben werden. Grund- und Aufbaulehrgang müssen dabei innerhalb von 15 Monaten absolviert werden.

Grundkursus Motorsäge im Gartenbau:
(2-tägig mit 18 Unterrichtseinheiten); 199 EUR
Aufbaulehrgang zum Grundlehrgang:
(3-tägig mit 23 Unterrichtseinheiten); 440 EUR

Zur Anmeldung bitte Kurse aussuchen, klicken, ausfüllen & fertig

Inhalte:
  • Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften
  • Wartung und Pflege der Motorsäge
  • Grundlagen der Baumfällung / Verschiedene Fällschnitte
  • Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen am Boden
  • Greifzug- und Windeneinsatz
  • Theoretische und praktische Prüfung
Abschluss:

Fachkunde zur Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten mit der Motorsäge

Für Versicherte der SVLFG lohnt sich die Qualität Ihrer Fortbildung doppelt. Absolvieren Sie einen 2- bis 5-tägigen Lehrgang bei uns als anerkannten Fortbildungsstätte, dann gewährt Ihnen die SVLFG einen Zuschuss zwischen 105 EUR (für einen 5-tägigen Kurs) und 135 EUR (60 EUR für den 2-tägigen Kurs plus 75 EUR für einen 3-tägigen Kurs).

Teilnahmebedingungen:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung:
    • In der Bescheinigung müssen die Begriffe „Eignung“ oder „Tauglichkeit“ und „gefährliche Baumarbeiten“ enthalten sein. Empfohlener Untersuchungsgrundsatz: G25 (Maschinenbedienung am Boden) und G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr).
      • Der Nachweis ist uns möglichst frühzeitig vor Lehrgangsbeginn einzureichen.
  • Aktueller Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Vollständige persönliche Schutzausrüstung nach UVV VSG 1. 1 § 14:
    • Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
      (DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2)
    • Schnittschutzhose (DIN EN 11393 oder EN 381-5)
    • Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
    • normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
  • Motorsäge mit Alkylatbenzin und biologisch abbaubarem Kettenöl

Termine können individuell und zeitlich flexibel vereinbart werden.
Gerne bieten wir bei Ihnen vor Ort auch Schulungen an.

Wir – „Motorsägenschulungen Dipl.-Ing. Ole Malik“ – sind eine geprüfte und begutachtete Ausbildungsstelle der SVLFG (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau).