Motorsägenkurs gemäß Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt den Mindestumfang der Motorsägen-Ausbildung vor.
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Im Mai 2014 wurde die GUV-I 8624 nicht nur inhaltlich überarbeitet, sondern trägt auch einen neuen Namen und wird auch von dieser ersetzt, nämlich DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“. Die ehemaligen Module 1 – 5 (GUV-I 8624) werden abgelöst von den Modulen A, B, C und D.
Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.
Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit:
- 2-tägäg mit 16 Unterrichtseinheiten (UE)
- Theorie: Freitag von 17:00 – 21:00 Uhr im Lehrsaal oder online
- Praxis: Samstag von 08:00 bis 16:30 Uhr im Wald mit Säge und Schutzausrüstung
- Preis: 179,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Modul B – Baumfällung und Aufarbeitung:
- 3-tägäg mit 24Unterrichtseinheiten (UE)
- Voraussetzung ist ein erfolgreich absolviertes DGUV-Modul A oder Grundkurs Motorsäge im Gartenbau nach den Richtlinien der SVLFG
- Erster Tag: Theorie von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Lehrsaal oder online
- Zweiter und dritter Tag: Praxis von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
- 440,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Modul A und B – Baumfällung und Aufarbeitung:
- 5-tägäg mit 40 Unterrichtseinheiten (UE)
- Durchführung von Montag bis Freitag
- Theorie als Webinar (online)
- 639,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Teilnahmevoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme Ausbildung)
- Komplette persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
- (DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2)
- Schnittschutzhose (DIN EN 11393 oder EN 381-5)
- Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
- normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
- Motorsäge mit Benzin – besser Alkylatbenzin – und biologisch abbaubarem Kettenöl
Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungscheckverfahren NRW. Weitere Infos hierzu gibt es beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalenunter oder auf telefonische Nachfrage.