AS-Baum 1 (SVLFG)

Fachkunde gemäß der UVV VSG 4.2 SVLFG

Wir sind eine geprüfte und begutachtete Ausbildungsstelle der SVLFG (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau).

Für Versicherte der SVLFG lohnt sich die Qualität Ihrer Fortbildung doppelt. Absolvieren Sie einen 2- bis 5-tägigen Lehrgang bei uns als anerkannten Fortbildungsstätte, dann gewährt Ihnen die SVLFG einen Zuschuss zwischen 105 EUR (für einen 5-tägigen Kurs) und 135 EUR (60 EUR für den 2-tägigen Kurs plus 75 EUR für einen 3-tägigen Kurs).

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Dieser Motorsägenlehrgang wird nach dem Rahmenplan SVLFG (Fortbildung gefährliche Baumarbeiten) durchgeführt und vermittelt die Fachkunde gemäß UVV VSG 4.2 § 3.

Wochenkurse AS-Baum 1:
  • Kosten des Lehrgangs: 639,00 EUR
  • Ablauf des Kurses:
    • Durchführung von Montag bis Freitag (40 Unterrichtseinheiten)
    • Theorie als Webinar (online)

Die Fachkunde kann auch in zwei Lehrgängen „Grundlehrgang Motorsäge“ (2 tägig) und „Aufbaulehrgang zum Grundlehrgang Motorsäge zur Erreichung der Fachkunde Arbeitssicherheit Baum I “ (3-tägig) erworben werden. Grund- und Aufbaulehrgang müssen dabei innerhalb von 15 Monaten absolviert werden.

Schulung in 2 aufbauenden Modulen:
  • Gesamtkosten des Lehrgangs: 639,00 EUR
  • Anfangsmodul (2-tägig, 18 Unterrichtseinheiten)
  • Ablauf des ersten Moduls:
    • Freitagabend von 15:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr im Lehrsaal oder online
    • Samstag von 08:00 Uhr bis ca. 16:45 Uhr Praxis
  • Aufbaulehrgang (3-tägig, 24 Unterrichtseinheiten)
  • Ablauf des zweiten Moduls:
    • Donnerstagabend von 18:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr im Lehrsaal oder online
    • Freitag und Samstag von 08:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr Praxis

Bei den Lehrgängen findet der theoretische Unterricht im Lehrsaal oder online statt, das Schulungs- und Unterrichtsmaterial wird durch uns gestellt. Der praktische Teil findet jeweils in nahegelegenen Forstbestand statt. Die Schulungsteilnehmer sollten mit Werkzeug und einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet sein.

Der Lehrgang kann für Gruppen auch individuell in ihrem Betrieb durchgeführt werden. Bitte fordern Sie ein Angebot an. Termine können zeitlich flexibel vereinbart werden.

Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungscheckverfahren NRW. Weitere Infos hierzu gibt es beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalenunter oder auf telefonische Nachfrage.

Teilnahmevoraussetzung:
  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme Ausbildung)
  • Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung:
    • In der Bescheinigung müssen die Begriffe „Eignung“ oder „Tauglichkeit“ und „gefährliche Baumarbeiten“ enthalten sein. Empfohlener Untersuchungsgrundsatz: G25 (Maschinenbedienung am Boden) und G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr).
    • Der Nachweis ist uns möglichst frühzeitig vor Lehrgangsbeginn einzureichen.
  • Aktueller Erste-Hilfe-Nachweis
  • Komplette persönliche Schutzausrüstung (PSA):
    • Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz (DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2)
    • Schnittschutzhose (DIN EN 11393 oder EN 381-5)
    • Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
    • normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
  • Motorsäge mit Benzin – besser Alkylatbenzin – und biologisch abbaubarem Kettenöl

Wir – „Motorsägenschulungen Dipl.-Ing. Ole Malik“ – sind eine geprüfte und begutachtete Ausbildungsstelle der SVLFG (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau).

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