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Für private Brennholzselbstwerber:
Sozialversicherungen und Unfallversicherungsträger schreiben für gefährliche Baumarbeiten Fachkundenachweise vor. Unsere Motorsägenausbildung erfolgt nach den Vorschriften und Regeln der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
- DGUV 214-059 (Motorsägenausbildung in Modulen)
- Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit (2-tägig)
- Modul B – Baumfällung und Aufarbeitung (3-tägig)
- Modul A und B kombiniert (5-tägig)
- Modul D – Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen inkl. Ausbildungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008. (5-tägig)
SVLFG und DGUV haben die gegenseitige Anerkennung ihrer Ausbildungen im Bereich Baumarbeiten mit der Motorsäge vereinbart. Erfolgreich absolvierte Lehrgänge nach SVLFG-Vorgaben werden somit auch durch DGUV anerkannt – und umgekehrt.
Außerdem bieten wir im Bereich Motorsägentechnik und Baumarbeiten folgende Lehrgänge an: