Motorsägenlehrgänge für Einsteiger und Fortgeschrittene

In Zusammenarbeit mit kettenschein.de werden Motorsägenschulungen für liegendes und stehendes Holz angeboten. Der Kettenschein oder auch Bedienerausweis wird gegenüber der Forstverwaltung, in der Landwirtschaft als auch in sonstigen Betrieben benötigt, in denen mit einer Motorsäge gearbeitet wird. Dazu zählen gewerbliche Anwender, die beispielsweise bei einer Unfallkasse versichert sind, als auch Privatpersonen, die im Wald Brennholz schneiden möchten. Die Theorie wird online in Form eines Webinars durchführen. Die fachpraktische Unterweisung beginnt immer im nahgelegenen Wald. Die Praxis findet unter Einhaltung der gültigen Coronaschutzmaßnahmen statt.
Komplett mit Ausweis. Für das leibliche Wohl ist am Lehrgangstag mit Getränken und Bratwurst gesorgt.
Die Teilnehmer*innen bekommen die Möglichkeit ihre persönliche Schutzausrüstung zu vergünstigten Konditionen bei der Firma Camino Enningerloh zu erwerben.
Modul A, Grundlagen der Motorsägenarbeit:
(2-tägig mit 16 Unterrichtseinheiten); 179 EUR
- 31.03. – 01.04.2023 in Ennigerloh
- NEUE TERMINE IN PLANUNG – WARTELISTE
Aufbaukurs B (NRW) / Fällkursus zur private Anwendung:
(2-tägig mit 16 Unterrichtseinheiten); 179 EUR
Teilnahmevoraussetzung: Modul A (DGUV 214-059), Grundkurs Motorsäge im Gartenbau (SVLFG) oder Grundkursus für Brennholzselbstwerber im Land NRW (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)
- NEUE TERMINE IN PLANUNG – WARTELISTE
Ablauf und Kosten
- Theorie: Freitag von 17:00 – 21:00 Uhr, ONLINE – WEBINAR
- Praxis: Samstag von 08:00 bis 16:30 Uhr im Wald mit Säge und Schutzausrüstung
- Preis: 179,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
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Teilnahmevoraussetzung:
Nach der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 01.04.2022 ist die Ausbildung wieder uneingeschränkt zulässig.
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche u. geistige Eignung
- bei gewerblichen Einsatz eine Eignungs-und Tauglichkeitsuntersuchung
- Vollständige persönliche Schutzausrüstung nach UVV VSG 1. 1 § 14:
- Schutzhelm mit Gesichts– und Gehörschutz
(DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2) - Schnittschutzhose (DIN EN 381)
- Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
- normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
- Schutzhelm mit Gesichts– und Gehörschutz
- Motorsäge mit Kraftstoff und Kettenöl
- Passfoto für den Motorsägenführer-Ausweis