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Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.
Teilnahmebedingungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung (teilweise abweichend):
- körperliche und geistige Eignung
- Vollständige persönliche Schutzausrüstung nach UVV VSG 1. 1 § 14:
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
(DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2)
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
- Schnittschutzhose (DIN EN 381)
- Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
- normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
- Motorsäge mit Alkylatbenzin und biologisch abbaubarem Kettenöl