Anmeldung zur Inhouse-Schulung

2-tägig mit 16 Unterrichtseinheiten; 249 EUR. Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG. Voraussetzung Modul A und B1
abweichende Rechnungsadresse, persönliche Bemerkungen und Fragen
https://www.kettenschein.de/service/agbs

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Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.

Teilnahmebedingungen:

Nach der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 01.04.2022 ist die Ausbildung wieder uneingeschränkt zulässig.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung (teilweise abweichend):
    • körperliche und geistige Eignung
  • Vollständige persönliche Schutzausrüstung nach UVV VSG 1. 1 § 14:
    • Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
      (DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2)
    • Schnittschutzhose (DIN EN 381)
    • Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
    • normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
  • Motorsäge mit Benzin – besser Alkylatbenzin – und biologisch abbaubarem Kettenöl