Anmeldung (privat und gewerblich)
Für alle die wissen was sie wollen.
Übersichten aller privaten und gewerblichen Schulungen
Die SVLFG und die DGUV haben die gegenseitige Anerkennung ihrer Anforderungen an Motorsägenausbildung vereinbart. Erfolgreich absolvierte Lehrgänge nach DGUV- bzw. nach SVLFG-Vorgaben werden somit gegenseitig anerkannt.
Teilnahmebedingungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung (teilweise abweichend)
- Vollständige persönliche Schutzausrüstung nach UVV VSG 1. 1 § 14:
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
(DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2) - Schnittschutzhose (DIN EN 381)
- Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
- normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
- Motorsäge mit Benzin und biologisch abbaubarem